Mitgliedschaftsvereinbarung:
über die beidseitigen Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft
bei der
Deutschen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der heilberuflichen
Öffentlichkeitsarbeit e.V.
Wir möchten, daß Sie ein zufriedene Mitglied der DAFH e.
V. sind. Diese vertragliche Vereinbarung wird mit dem Zweck getroffen,
zukünftige Missverständnisse über die gegenseitigen Leistungen und daraus
resultierende Streitigkeiten zu vermeiden.
Die DAFH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Vereinbarung, eines separaten Leistungsverzeichnisses und den bestehenden
Angeboten/Preislisten. Abweichenden Bedingungen eines Mitgliedes wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen
und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande und wird vom Mitglied anerkannt mit dem Beginn
der Mitgliedschaft – also der Stellung des Antrages auf eine
Fördermitgliedschaft durch das zukünftige Mitglied und Annahme des
Antrages durch die DAFH.
Mitgliedschaft
Beginn und Dauer:
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Das
Beitragsjahr beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats nach Annahme des
Aufnahmeantrages durch die DAFH und erstreckt sich zunächst auf ein
Kalenderjahr.
Erfolgt bis zum Ende der Laufzeit keine Kündigung, verlängert sich die
Mitgliedschaft jeweils um ein weiteres Jahr.
Kündigung:
Nach Ablauf des ersten Jahres können beide Seiten jederzeit zum Ende des
Folgemonats kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Bei erfolgter Vorauszahlung werden zuviel gezahlte
Förderbeiträge zurückerstattet.
Zahlungen:
Die Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich jährlich und im voraus zu
bezahlen. Das Mitglied versichert die pünktliche Zahlung der
Nutzungsentgelte. Bleibt ein Mitglied trotz Zahlungserinnerung den
Fördermitgliedsbeitrag länger als 6 Wochen schuldig, ist die DAFH
berechtigt, die Internet-Präsenz des Mitgliedes zu sperren. Zur
Wiederaufnahme der Internet-Präsenz akzeptiert das Mitglied eine
Reaktivierungspauschale von 25,00 EURO.
Leistungsanspruch:
Das Mitglied hat Anspruch auf alle Basisleistungen, welche von der DAFH
den Mitgliedern bereitgestellt werden. Dieses Recht des Mitglieds ist
nicht übertragbar und an das Mitglied gebunden.
Pflichten der DAFH
Die DAFH erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung
stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen
Stand der Technik. Die DAFH kann keine Gewähr für die ununterbrochene und
korrekte Erbringung der Dienstleistung übernehmen. Bei Störungen im Bezug
und der Nutzung von Dienstleistungen muß die DAFH vom Mitglied umgehend
schriftlich informiert werden. Rückforderungsansprüche auf geleistete
Mitgliedsbeiträge werden dadurch nicht ausgelöst, zumal die DAFH bemüht
ist, alle Störungen innerhalb kürzester Frist zu beheben. Angekündigte
Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten
gelten nicht als Störungen.
Die DAFH unterstützt das Mitglied während der Herstellung der eigenen
Internet-Präsenz mit ihrem Wissen und Erfahrung. Das gilt auch für die
Inanspruchnahme anderer Basisleistungen der DAFH, die mit der allgemeinen
Fördermitgliedschaft verbunden sind.
Die individuelle Nutzung von Sonderleistungen der DAFH bedingt einen über
den vorgesehenen Standard hinausgehenden Arbeitsaufwand. Die über das
übliche Maß hinausgehenden Leistungen sind wegen der Gleichbehandlung
aller Mitglieder, der gegenseitigen Fairness und aus wirtschaftlichen
Gründen kostenpflichtig. Exzessive Beanspruchung unserer meist
ehrenamtlichen Helfer durch einzelne Mitglieder werden hierdurch
wirkungsvoll ausgeschlossen.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen findet sich in der separaten
Leistungsbeschreibung, welche Gegenstand dieser Dienstleistunsvereinbarung
ist.
Internetpräsenz
Größe:
Die DAFH stellt dem Mitglied Serverspeicherplatz für seine Website zur
Verfügung. Es wird permanent genügend Speicher reserviert, um ca. 40
Bildschirmseiten inklusive 20 Bildern darzustellen zu können. Eine
Beanspruchung von noch nicht genutzem Speicherplatz kann jederzeit, also auch nach
der Veröffentlichung der Website erfolgen.
Anschluß/Domain:
Die DAFH sorgt für die Vernetzung der Mitglieder-Website mittels des
Internet Protokolls (IP) mit dem weltweiten Kommunikationsverbund
Internet. Dazu wird eine vom Mitglied ausgesuchte Internetadresse auf
deren Verfügbarkeit geprüft und bei der deutschen Zulassungsstelle „DENIC“
auf den Namen der DAFH beantragt. : Der Antragsteller ist bei der Wahl der
Domainnamen für die Einhaltung des Namensrechts selbst verantwortlich,
evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind
zu beheben. Der Antragsteller versichert durch den Antrag, keine Rechte
Dritter zu verletzen.
Bei Beendigung einer Mitgliedschaft werden sofort und unwiderruflich alle
Rechte an der Internetadresse auf das Mitglied übertragen.
Die DAFH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluß. Sie übernimmt deshalb
keine Gewähr dafür, daß die für das Mitglied in dessen Auftrag beantragte
Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand haben.
Sollte das Mitglied von dritter Seite aufgefordert werden, eine
Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt,
wird er die DAFH hiervon unverzüglich unterrichten. Sie ist in einem
solchen Fall mit Billigung des Mitgliedes dazu berechtigt, auf die
Internet-Domain zu verzichten.
Inhalte:
Das Mitglied darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner
Internetseiten nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten
verstoßen. Weiter bestätigt das Mitglied mit der Auftragserteilung, dass
es bemüht ist um die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen über
alle verwendeten Bildmaterialien, Tonerzeugnisse, sowie digitale und
analoge Daten aller Art, welche die Dienstleistungen der DAFH tangieren.
Widrigenfalls ist die DAFH berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu
verweigern oder bereits bestehende Seiten zu löschen. Weitere Regelungen
zum Inhalt sind im Abschnitt „Haftung“ enthalten.
Veröffentlichung:
Die Veröffentlichung – der Anschluß der Website an das Internet – erfolgt
nach schriftlichen Auftragserteilung durch das Mitglied. Die
Einverständniserklärung des Mitgliedes mit dem Inhalt dieser Vereinbarung
und der Leistungsbeschreibung der DAFH muß in der Auftragserteilung
enthalten sein. Nach der Auftragserteilung erfolgt auch die Anmeldung der
Website bei den deutschen Suchmaschinen durch die DAFH. Anmeldungen bei
kostenpflichtigen Suchmaschinen und Webkatalogen werden nicht vorgenommen.
Verantwortlichkeit:
Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte der
Internet-Auftritte auf dem DAFH-Server.
Die DAFH behält sich das Recht vor, Internet-Seiten, deren Inhalte
moralisch anstössig sind, unmögliche oder zweifelhafte Leistungen oder
Produkte bewerben oder sonst wie geeignet erscheinen, gegen geltendes
Recht oder die guten Sitten zu verstossen, bei Kenntnisnahme ohne
Entschädigungspflicht jederzeit abzulehnen. Dieses Ablehnungsrecht der
DAFH entbindet das Mitglied nicht von der alleinigen Verantwortung für die
Inhalte der Internet-Auftritte.
Urheber- und Nutzungsrechte
Darstellungen und Entwürfe von der DAFH e.Vsind gemäß § 2 des
Urheberrechtes geschützt.
Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Die
Arbeiten (Entwürfe und Zeichnungen, Texte) sind als persönliche geistige
Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann
als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Eine Vervielfältigung oder teilweise Vervielfältigung oder
Vervielfältigung nach Veränderung ist nur mit Zustimmung der DAFH
gestattet. Die Einarbeitung von Wünschen und Vorschlägen des Mitgliedes
begründen kein Miturheberrecht. Die DAFH räumt dem Mitglied das einfache
Nutzungsrecht für den jeweils erforderlichen Auftragszweck ein. Eine
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung. Ohne Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der
Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert
werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Die
Produkte der DAFH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den
vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels
ausdrücklicher Vereinbarung gelten als Zweck des Vertrages nur die von der
DAFH angebotenen und vom Mitglied in Anspruch genommenen Leistungen. Das
Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt das
Mitglied mit der Zahlung Förderbeitrages. Die Die Übertragung der
eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der Einwilligung.
Vergütungen
Vereinbarte einmalige Vergütungen für Sonderleistungen sind bei Ablieferung der
Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen
abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei
Ablieferung des Teiles fällig. Vergütungen sind Nettobeträge, die
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
Haftung
Die DAFH bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen
Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen
Dienstleistungen.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die DAFH jede Haftung für direkte
und indirekte Folgeschäden für sich und auch für die von ihr zur
Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.
Schadensersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung sind sowohl
gegenüber der DAFH wie auch im Verhältnis zu deren Hilfspersonen
ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, haftet
die DAFH nur für die Höhe des vorhersehbaren Schadens. Für mittelbare
Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die DAFH nur
bei Vorsatz und bis zu einem Betrag in Höhe eines Jahresbeitrages des
Fördermitgliedes.
Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Leistungsergebnisse
(Website, Druckerzeugnisse, Vorträge, Logos etc.), insbesondere in Bezug
auf das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Warenzeichenrecht
kann von der DAFH nicht übernommen werden; Eine verbindliche Überprüfung
in dieser Hinsicht wird nicht durchgeführt, gleichwohl die DAFH bei
offensichtlichen Verstößen gegen gültiges Recht die Mitglieder informiert
und Änderungen anregt. Dies gilt auch für das Berufs- und Standesrecht
sowie die Vorschriften des Teledienstegesetzes und
Heilmittelwerbegesetzes.
Mit der Überlassung von Material zur Verwendung bei der DAFH haftet das
Mitglied für dessen Freiheit von Rechten Dritter, insbesondere in Bezug
auf Marken- Patent- und Urheberrecht. Das Mitglied übernimmt mit der
Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild
und Text.
Verlustrisiko: Zugesandtes Ausgangsmaterial (Bilder, Texte, Videobänder
oder andere Medien) muss technisch einwandfrei sein. Die DAFH behält sich
vor, die Qualitätsgarantie für angelieferte Daten durch den Auftraggeber
abzulehnen. Bei der DAFH schuldhaft verursachten Verlusten oder
Beschädigungen von den zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt
sich die Haftung der DAFH auf die Wiederherstellung oder den Ersatz der
Datenträger. Falls der DAFH nicht in der Lage ist, die Datenträger wieder
herzustellen und zu ersetzen, beschränkt sich die Haftung auf den Wert der
verlorengegangenen oder beschädigten Trägermaterialien. Sendungen von der
DAFH und zu der DAFH erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Besonderer Hinweis zu Internetseiten:
Die Haftung für Inhalte von Internetseiten, Texten jeglicher Art und
Inhalten verlinkter Seiten liegt in der Verantwortung des Mitgliedes.
Dieses ist alleiniger Inhaber aller Inhalte und stellt die DAFH von
Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, dies gilt auch für Markenrechte,
Warenzeichen und sonstige Rechte. Die DAFH übernimmt keine Verantwortung
für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, für unvorhersehbare Umstände
wie höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfälle,
Streiks, behördliche Anordnungen, o.ä. Es besteht kein Anspruch auf
Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen
Gewinn. Für Störungen innerhalb des Internet ist die DAFH nicht haftbar.
Die DAFH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der
Internetseiten des Antragstellers, es sei denn, sie handelt vorsätzlich
oder grob fahrlässig.
Änderungen bestehender Seiten
Für alle Änderungen einer bereits veröffentlichten Website gilt das
Schrifterfordernis, auch für die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses.
Die geänderten Seiten unterliegen ebenfalls den Vereinbarungen dieses
Vertrages.
Allgemein:
Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung
sowie der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien.
Die DAFH ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen., um zukünftige Entwicklungen
- etwa auf dem Gebiet der Internet- und Kommunikationstechnik oder der
aktuellen Gesetzeslage - integrieren zu können.
Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch schriftliche Mitteilung an
die Mitglieder der DAFH. Widerspricht ein Mitglied den geänderten oder
ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der
Information, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen
wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist der Provider
berechtigt, die Mitgliedschaft zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die
geänderten oder ergänzenden Vertragsbedingungen in Kraft treten sollen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
so werden die betreffenden Punkte und/oder Passagen durch solche ersetzt,
die dem Sinn der gestrichenen Passagen am nächsten kommen, sowie den
gleichen wirtschaftlichen Wert entsprechend jeweils gültiger gesetzlicher
Grundlagen erfüllen. Die Wirksamkeit der anderen Punkte und/oder Passagen
bleibt hiervon unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Sinsheim.
Die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts ist vereinbart
Sollten die
Regelungen dieser Vereinbarungen gegen geltendes Recht verstoßen, so
genügt eine einfache Nachricht an die DAFH e.V. um eine Überprüfung des
Sachverhaltes zu veranlassen und notwendige Änderungen zu veranlassen.
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