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Unsere Erwartungen

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Mitgliedschaftsvereinbarung:

 

über die beidseitigen Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft

bei der

Deutschen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der heilberuflichen Öffentlichkeitsarbeit e.V.

 

 

Wir möchten, daß Sie ein zufriedene Mitglied der DAFH e. V. sind. Diese vertragliche Vereinbarung wird mit dem Zweck getroffen, zukünftige Missverständnisse über die gegenseitigen Leistungen und daraus resultierende Streitigkeiten zu vermeiden.

Die DAFH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Vereinbarung, eines separaten Leistungsverzeichnisses und den bestehenden Angeboten/Preislisten. Abweichenden Bedingungen eines Mitgliedes wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande und wird vom Mitglied anerkannt mit dem Beginn der Mitgliedschaft – also der Stellung des Antrages auf eine Fördermitgliedschaft durch das zukünftige Mitglied und Annahme des Antrages durch die DAFH.

 

Mitgliedschaft

Beginn und Dauer:

Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Das Beitragsjahr beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats nach Annahme des Aufnahmeantrages durch die DAFH und erstreckt sich zunächst auf ein Kalenderjahr.

Erfolgt bis zum Ende der Laufzeit keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein weiteres Jahr.

Kündigung:

Nach Ablauf des ersten Jahres können beide Seiten jederzeit zum Ende des Folgemonats kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei erfolgter Vorauszahlung werden zuviel gezahlte Förderbeiträge zurückerstattet.

Zahlungen:

Die Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich jährlich und im voraus zu bezahlen. Das Mitglied versichert die pünktliche Zahlung der Nutzungsentgelte. Bleibt ein Mitglied trotz Zahlungserinnerung den Fördermitgliedsbeitrag länger als 6 Wochen schuldig, ist die DAFH berechtigt, die Internet-Präsenz des Mitgliedes zu sperren. Zur Wiederaufnahme der Internet-Präsenz akzeptiert das Mitglied eine Reaktivierungspauschale von 25,00 EURO.

Leistungsanspruch:

Das Mitglied hat Anspruch auf alle Basisleistungen, welche von der DAFH den Mitgliedern bereitgestellt werden. Dieses Recht des Mitglieds ist nicht übertragbar und an das Mitglied gebunden.

 

Pflichten der DAFH

Die DAFH erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Die DAFH kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistung übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen muß die DAFH vom Mitglied umgehend schriftlich informiert werden. Rückforderungsansprüche auf geleistete Mitgliedsbeiträge werden dadurch nicht ausgelöst, zumal die DAFH bemüht ist, alle Störungen innerhalb kürzester Frist zu beheben. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten gelten nicht als Störungen.

Die DAFH unterstützt das Mitglied während der Herstellung der eigenen Internet-Präsenz mit ihrem Wissen und Erfahrung. Das gilt auch für die Inanspruchnahme anderer Basisleistungen der DAFH, die mit der allgemeinen Fördermitgliedschaft verbunden sind.

Die individuelle Nutzung von Sonderleistungen der DAFH bedingt einen über den vorgesehenen Standard hinausgehenden Arbeitsaufwand. Die über das übliche Maß hinausgehenden Leistungen sind wegen der Gleichbehandlung aller Mitglieder, der gegenseitigen Fairness und aus wirtschaftlichen Gründen kostenpflichtig. Exzessive Beanspruchung unserer meist ehrenamtlichen Helfer durch einzelne Mitglieder werden hierdurch wirkungsvoll ausgeschlossen.

Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen findet sich in der separaten Leistungsbeschreibung, welche Gegenstand dieser Dienstleistunsvereinbarung ist.

 

Internetpräsenz

Größe:

Die DAFH stellt dem Mitglied Serverspeicherplatz für seine Website zur Verfügung. Es wird permanent genügend Speicher reserviert, um ca. 40 Bildschirmseiten inklusive 20 Bildern darzustellen zu können. Eine Beanspruchung von noch nicht genutzem Speicherplatz kann jederzeit, also auch nach der Veröffentlichung der Website erfolgen.

Anschluß/Domain:

Die DAFH sorgt für die Vernetzung der Mitglieder-Website mittels des Internet Protokolls (IP) mit dem weltweiten Kommunikationsverbund Internet. Dazu wird eine vom Mitglied ausgesuchte Internetadresse auf deren Verfügbarkeit geprüft und bei der deutschen Zulassungsstelle „DENIC“ auf den Namen der DAFH beantragt. : Der Antragsteller ist bei der Wahl der Domainnamen für die Einhaltung des Namensrechts selbst verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind zu beheben. Der Antragsteller versichert durch den Antrag, keine Rechte Dritter zu verletzen.

Bei Beendigung einer Mitgliedschaft werden sofort und unwiderruflich alle Rechte an der Internetadresse auf das Mitglied übertragen.

Die DAFH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluß. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß die für das Mitglied in dessen Auftrag beantragte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand haben.

Sollte das Mitglied von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die DAFH hiervon unverzüglich unterrichten. Sie ist in einem solchen Fall mit Billigung des Mitgliedes dazu berechtigt, auf die Internet-Domain zu verzichten.

Inhalte:

Das Mitglied darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Weiter bestätigt das Mitglied mit der Auftragserteilung, dass es bemüht ist um die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen über alle verwendeten Bildmaterialien, Tonerzeugnisse, sowie digitale und analoge Daten aller Art, welche die Dienstleistungen der DAFH tangieren. Widrigenfalls ist die DAFH berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern oder bereits bestehende Seiten zu löschen. Weitere Regelungen zum Inhalt sind im Abschnitt „Haftung“ enthalten.

Veröffentlichung:

Die Veröffentlichung – der Anschluß der Website an das Internet – erfolgt nach schriftlichen Auftragserteilung durch das Mitglied. Die Einverständniserklärung des Mitgliedes mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und der Leistungsbeschreibung der DAFH muß in der Auftragserteilung enthalten sein. Nach der Auftragserteilung erfolgt auch die Anmeldung der Website bei den deutschen Suchmaschinen durch die DAFH. Anmeldungen bei kostenpflichtigen Suchmaschinen und Webkatalogen werden nicht vorgenommen.

Verantwortlichkeit:

Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte der Internet-Auftritte auf dem DAFH-Server.

Die DAFH behält sich das Recht vor, Internet-Seiten, deren Inhalte moralisch anstössig sind, unmögliche oder zweifelhafte Leistungen oder Produkte bewerben oder sonst wie geeignet erscheinen, gegen geltendes Recht oder die guten Sitten zu verstossen, bei Kenntnisnahme ohne Entschädigungspflicht jederzeit abzulehnen. Dieses Ablehnungsrecht der DAFH entbindet das Mitglied nicht von der alleinigen Verantwortung für die Inhalte der Internet-Auftritte.

 

Urheber- und Nutzungsrechte

Darstellungen und Entwürfe von der DAFH e.Vsind gemäß § 2 des Urheberrechtes geschützt.

Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Die Arbeiten (Entwürfe und Zeichnungen, Texte) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Eine Vervielfältigung oder teilweise Vervielfältigung oder Vervielfältigung nach Veränderung ist nur mit Zustimmung der DAFH gestattet. Die Einarbeitung von Wünschen und Vorschlägen des Mitgliedes begründen kein Miturheberrecht. Die DAFH räumt dem Mitglied das einfache Nutzungsrecht für den jeweils erforderlichen Auftragszweck ein. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ohne Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Die Produkte der DAFH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gelten als Zweck des Vertrages nur die von der DAFH angebotenen und vom Mitglied in Anspruch genommenen Leistungen. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt das Mitglied mit der Zahlung Förderbeitrages. Die Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der Einwilligung.

 

Vergütungen

Vereinbarte einmalige Vergütungen für Sonderleistungen sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

Haftung

Die DAFH bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die DAFH jede Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden für sich und auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

Schadensersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der DAFH wie auch im Verhältnis zu deren Hilfspersonen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.

Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, haftet die DAFH nur für die Höhe des vorhersehbaren Schadens. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die DAFH nur bei Vorsatz und bis zu einem Betrag in Höhe eines Jahresbeitrages des Fördermitgliedes.

Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Leistungsergebnisse (Website, Druckerzeugnisse, Vorträge, Logos etc.), insbesondere in Bezug auf das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Warenzeichenrecht kann von der DAFH nicht übernommen werden; Eine verbindliche Überprüfung in dieser Hinsicht wird nicht durchgeführt, gleichwohl die DAFH bei offensichtlichen Verstößen gegen gültiges Recht die Mitglieder informiert und Änderungen anregt. Dies gilt auch für das Berufs- und Standesrecht sowie die Vorschriften des Teledienstegesetzes und Heilmittelwerbegesetzes.

Mit der Überlassung von Material zur Verwendung bei der DAFH haftet das Mitglied für dessen Freiheit von Rechten Dritter, insbesondere in Bezug auf Marken- Patent- und Urheberrecht. Das Mitglied übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

Verlustrisiko: Zugesandtes Ausgangsmaterial (Bilder, Texte, Videobänder oder andere Medien) muss technisch einwandfrei sein. Die DAFH behält sich vor, die Qualitätsgarantie für angelieferte Daten durch den Auftraggeber abzulehnen. Bei der DAFH schuldhaft verursachten Verlusten oder Beschädigungen von den zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich die Haftung der DAFH auf die Wiederherstellung oder den Ersatz der Datenträger. Falls der DAFH nicht in der Lage ist, die Datenträger wieder herzustellen und zu ersetzen, beschränkt sich die Haftung auf den Wert der verlorengegangenen oder beschädigten Trägermaterialien. Sendungen von der DAFH und zu der DAFH erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Besonderer Hinweis zu Internetseiten:

Die Haftung für Inhalte von Internetseiten, Texten jeglicher Art und Inhalten verlinkter Seiten liegt in der Verantwortung des Mitgliedes. Dieses ist alleiniger Inhaber aller Inhalte und stellt die DAFH von Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, dies gilt auch für Markenrechte, Warenzeichen und sonstige Rechte. Die DAFH übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, für unvorhersehbare Umstände wie höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfälle, Streiks, behördliche Anordnungen, o.ä. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. Für Störungen innerhalb des Internet ist die DAFH nicht haftbar.

Die DAFH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Antragstellers, es sei denn, sie handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Änderungen bestehender Seiten

Für alle Änderungen einer bereits veröffentlichten Website gilt das Schrifterfordernis, auch für die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses. Die geänderten Seiten unterliegen ebenfalls den Vereinbarungen dieses Vertrages.

 

Allgemein:

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien.

Die DAFH ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen., um zukünftige Entwicklungen - etwa auf dem Gebiet der Internet- und Kommunikationstechnik oder der aktuellen Gesetzeslage - integrieren zu können.

Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder der DAFH. Widerspricht ein Mitglied den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Information, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist der Provider berechtigt, die Mitgliedschaft zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Vertragsbedingungen in Kraft treten sollen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die betreffenden Punkte und/oder Passagen durch solche ersetzt, die dem Sinn der gestrichenen Passagen am nächsten kommen, sowie den gleichen wirtschaftlichen Wert entsprechend jeweils gültiger gesetzlicher Grundlagen erfüllen. Die Wirksamkeit der anderen Punkte und/oder Passagen bleibt hiervon unberührt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Sinsheim.

Die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts ist vereinbart

 

Sollten die Regelungen dieser Vereinbarungen gegen geltendes Recht verstoßen, so genügt eine einfache Nachricht an die DAFH e.V. um eine Überprüfung des Sachverhaltes zu veranlassen und notwendige Änderungen zu veranlassen.